Katalonien – Nachtleben weiter eingeschränkt

Aufgrund des sich wieder schnell verbreitenden Coronavirus muss das katalanische Nachtleben weiter eingeschränkt werden

In Katalonien und damit auch im Großraum Barcelona wurden weitere Verschärfungen der Corona-Maßnahmen verkündet. Neben einer Schließung gastronomischer Betriebe ab 0:30 Uhr soll es auch Sperrzeiten für Strände und Limitierungen für private wie auch öffentliche Zusammenkünfte geben, so die Mallorca Zeitung. Eine offizielle Genehmigung vom Oberlandesgericht Katalonien steht bislang noch aus.

Barcelona. Die erneuten Verschärfungen der Corona-Maßnahmen in der nordöstlich in Spanien gelegenen autonomen Region wurden am vergangenen Montag von Patricia Plaja, Sprecherin der Regionalregierung, verkündet. Den Beschlüssen zufolge müssen Restaurants, Bars sowie Kultur- und Sportlokale künftig ab 0:30 Uhr schließen. Auch für Strände und öffentliche Plätze wurden Sperrzeiten bekanntgegeben: Diese dürfen zwischen 0:30 und 6 Uhr morgens nicht mehr besucht werden. Darüber hinaus sollen private wie auch öffentliche Zusammenkünfte auf maximal zehn Personen begrenzt werden. Eine offizielle Genehmigung dieser Einschränkungen steht bislang noch aus.

Schließung der Innengastronomie

Aufgrund der steigenden Corona-Infektionszahlen wurden erst in der vergangenen Woche Verschärfungen der Maßnahmen in Katalonien bekanntgegeben, die das Nachtleben betreffen. Mit Wirkung zum 9. Juli mussten sämtliche Vergnügungslokale ihre Innenbereiche schließen. Zudem wurde für Feiern unter freien Himmel mit mehr als 500 Teilnehmern eine Corona-Testpflicht angekündigt.

Aktuelle Corona-Lage in Spanien

Die aktuelle Corona-Lage in Spanien zeigt sich angespannt. Nach Informationen der offiziellen Homepage des spanischen Gesundheitsministeriums lag mit Stand vom 13. Juli 2021 die Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner landesweit bei 258,2. Allein in Katalonien wurde ein Wert von 579,2 ermittelt und hat sich demzufolge im Vergleich zur Vorwoche mehr als verdoppelt. Aktuell hält Spanien seitens des Robert Koch-Instituts den Status als einfaches Risikogebiet inne. Rückreisende nach Deutschland müssen demnach aktuell nur bei Flugantritt einen Corona-Test nachweisen, sofern kein Impf- oder Genesungsnachweis vorliegt.

 

Check24 GmbH/Reise.eu.com, Foto:  Katalonien © IStock

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