Besserer Insolvenzschutz für Pauschalreisen auf dem Weg

Kundengelder sind künftig über einen von Reiseveranstaltern finanzierten Fonds gesichert

Berlin- Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Neuregelung der Insolvenzabsicherung im Reiserecht beschlossen. Dazu erklärt der tourismuspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Paul Lehrieder:

„Mit dem geplanten Reisesicherungsfonds werden Urlauber künftig umfassend gegen eine Insolvenz ihres Reiseveranstalters geschützt. Die Thomas Cook-Pleite im September 2019 hat die unzureichende Wirksamkeit der bisherigen Regelung gezeigt, da der Erstattungsanspruch der Kunden auf ihre An- und Restzahlungen auf den Reisepreis nicht vollständig erfüllt werden konnte.

Die Fondslösung, bei der die Finanzierung aus Beiträgen der Reiseveranstalter erfolgen soll, ist grundsätzlich zu begrüßen. Im weiteren Verfahren muss aber ein Funktionieren des Marktes durch erfüllbare Regelungen für die Reisebranche sichergestellt werden, die sich durch die Corona-Krise in einer existenzbedrohenden Situation befindet. Dazu gehört auch die Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit und Heterogenität der Reiseveranstalter. Kleine und mittelständische Veranstalter sollten nicht unverhältnismäßig belastet werden und nicht das deutlich höhere Schadensrisiko von Großveranstaltern mitfinanzieren.“

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

 

CDU/CSU – Bundestagsfraktion, 11.02.2021, Foto: Freude über Gesetzentwurf © Tanya Patxot

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