Urlaub an Weihnachten und Silvester

Die wichtigsten Corona-Regeln

Berlin- Vom 16. Dezember bis mindestens 10. Januar gilt in ganz Deutschland ein verschärfter Lockdown. Weihnachten soll man aber feiern können. Das müssen Sie wissen, wenn Sie zwischen Heiligabend und Silvester zu Freunden oder zur Familie im In- und Ausland reisen wollen.

  • Regeln für Verwandtenbesuche

  • Keine Lockerungen an Silvester

  • Infos und Quarantäneregeln für Weihnachtsurlaub im Ausland

Deutschland hat aufgrund der weiterhin hohen Corona-Infektionszahlen einen Lockdown vom 16. Dezember bis mindestens 10. Januar beschlossen. Kontakte werden auf maximal fünf Personen aus dem eigenen und einem weiteren Haushalt begrenzt. Kinder bis 14 Jahre fallen nicht unter diese Regelung.

Weihnachten soll man aber im engsten Familienkreis feiern können. Vom 24. bis 26. Dezember dürfen auch nahe Verwandte aus bis zu fünf Haushalten zusammenkommen.

Für Silvester und Neujahr gibt es keine Lockerungen. Menschenansammlungen in der Öffnetlichkeit sind verboten und Alkohol ist dort auch tabu.

Wohin darf die Familie reisen und wo übernachten?

Reisen sind damit zwar weiterhin ausdrücklich nicht erwünscht, aber nicht prinzipiell verboten. Hotels in Deutschland dürfen generell keine touristischen Übernachtungsgäste aufnehmen. Ob Übernachtungen in Hotels, Ferienwohnungen oder Gästehäusern bei Familienbesuchen während der Weihnachtstage möglich sind, handhaben die Bundesländer unterschiedlich. Mehrere Bundesländer haben die ursprünglich geplanten Ausnahmeregelungen wieder kassiert.

Beherbergungsverbote in Deutschland: Wo darf man übernachten?

Mit dem Auto zum Weihnachtsbesuch

Nach Angaben von ADAC Stauexperten sind aufgrund des Lockdowns über Weihnachten und Silvester auf den Fernstraßen keine größeren Staus zu erwarten.

Zur aktuellen ADAC Stauprognose

Tankstellen, Autohöfe und Parkplätze entlang der Autobahnen haben geöffnet. Lediglich die Restaurantbereiche haben geschlossen, an den meisten Raststätten gibt es aber Mitnahmegerichte.

Diese Tankstellen, Raststätten und WCs entlang der Autobahnen sind offen

Wer plant, seine Lieben an Weihnachten zu besuchen, sollte beachten, dass auch im Auto bestimmte Corona-Regeln für Fahrer und Mitfahrende gelten können.

Hier finden Sie die wichtigsten Corona-Regeln für Autofahrer

Deutsche Bahn: Nur 60 Prozent der Plätze reservierbar

Die Deutsche Bahn wird für die Reisenden an Feiertagen mehr Züge einsetzen als in den vergangenen Jahren. Damit die Corona-Abstandsregeln eingehalten werden können, sollen rund 100 Sonderzüge zwischen dem 18. und 27. Dezember fahren. Bis Jahresende stehen somit rund 13.000 Sitzplätze zusätzlich zur Verfügung.

Zudem sind nur noch maximal 60 Prozent der Plätze pro Zug reservierbar. Grundsätzlich ist es aber auch weiterhin möglich ohne Reservierung mit der Bahn zu fahren.

Sinnvoll, aber nicht immer realisierbar ist es, auf Verbindungen auszuweichen, die nicht jeder nutzt, etwa zwei oder drei Tage vor Heiligabend. Bei der Wahl eines möglichst wenig frequentierten Zuges hilft die Auslastungsanzeige*, die auf der Bahn-Webseite für jede Verbindung abrufbar ist.

Corona und Reisen mit der Bahn: Tickets, Kulanz- und Hygieneregeln

Flixbus hat seinen Betrieb Anfang November eingestellt, jedoch angekündigt, zur Weihnachtszeit wieder Verbindungen anzubieten. Im Buchungssystem des Fernbusbetreibers sind Verbindungen ab 17. Dezember und bis vorerst 11. Januar verfügbar.

Weihnachtsbesuche und Urlaub im Ausland

Wer während der Fest- und Feiertage ins Ausland reisen möchte, hat eingeschränkte Möglichkeiten. Einige Nachbarländer haben ihre Grenzen zu Deutschland für Touristen geschlossen. Auch andere Länder erlauben die Einreise nur mit triftigem Grund. Autofahrer sollten sich auf Kontrollen und längere Wartezeiten einstellen.

Österreich macht Grenze über die Feiertage quasi dicht

Österreich verhängt für alle Einreisenden aus Corona-Risikogebieten (u.a. Deutschland) vom 19. Dezember bis zum 10. Januar eine zehntägige Quarantänepflicht. Ziel sei es, den Tourismus weitgehend einzudämmen, teilte die Regierung mit. Davon betroffen dürften in erster Linie Skiurlauber sein.

So ist die Lage an Deutschlands Grenzen

Sind die Grenzen geöffnet, ist es trotzdem ratsam, die Einreisebestimmungen des Ziellands zu kennen. Aktuell gelten zudem alle europäischen Länder außer Island wegen des hohen Infektionsgeschehens zumindest in einzelnen Landesregionen als Corona-Risikogebiete, damit einhergeht eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes.

Quarantäne für Rückkehrer aus Risikogebieten

Wer aus einem Risikogebiet nach Deutschland zurückkehrt, muss daher eine digitale Einreiseanmeldung ausfüllen und sich nach der Rückkehr umgehend in Quarantäne begeben. Die Quarantäne endet grundsätzlich frühestens fünf Tage nach der Einreise, wenn man ein negatives Testergebnis vorlegen kann.

Ein Sonderfall ist Einwohner Nordrhein-Westfalen, da hier das Oberverwaltungsgericht Münster die Einreise-Quarantäne-Verordnung aufgehoben hat.

Alles zu Einreiseanmeldung und Quarantäne

Skisaison startet vielerorts erst im neuen Jahr

Skifahrer müssen weiterhin um die Wintersaison bangen: Deutschland, Italien und Frankreich haben beschlossen, den Saisonstart auf Mitte oder Ende Januar zu verschieben, Österreich ist optimistisch, am 24. Dezember die Pisten zu öffnen. Aufgrund einer jetzt beschlossenen Quarantänepflicht von zehn Tagen für alle Einreisenden aus Corona-Risikogebieten, werden sich dort allerdings nur Einheimische vergnügen dürfen.

Die Schweiz will alle Skigebiete und Bergbahnen planmäßig in Betrieb nehmen, beziehungsweise hat dies in höher gelegenen Regionen bereits getan.

Hier finden Sie alle Infos zum Skifahren in Corona-Zeiten

Wichtige Infos für Tages-Skiausflüge

Bayern kippt Quarantäne-Ausnahme für Tagesausflüge: Wintersportler und andere Tagestouristen, die auch nur kurz in ein Risikogebiet im Ausland reisen, müssen bei der Rückkehr nach Bayern künftig verpflichtend in Quarantäne. Eine Ausnahmeregelung für Aufenthalte unter 24 Stunden soll nur noch bei Vorliegen triftiger Gründe gelten, insbesondere Arbeit, Schule, Arztbesuche, familiäre Angelegenheiten und Geschäfte des täglichen Bedarfs.

Baden-Württemberg hingegen will an der Ausnahmeregelung festhalten, wonach Wintersportler und andere Tagestouristen, die weniger als 24 Stunden in ein Corona-Risikogebiet im Ausland reisen, nach ihrer Rückkehr nicht in Quarantäne müssen.

Sonnenziele, in denen Urlaub trotz Corona möglich ist

Die Zahl der Länder, in denen man derzeit mit vertretbaren Einschränkungen Urlaub machen kann, ist stark beschränkt. Prominentestes Ziel für Weihnachtstage unter Palmen sind mit Sicherheit die Kanarischen Inseln. Seit Ende Oktober werden sie nicht mehr als Corona-Risikogebiet eingestuft. Ein Urlaub ist wieder ohne größere Probleme möglich, zur Einreise braucht man jedoch einen negativen Corona-Test.

Was Sie wissen sollten, wenn Sie jetzt auf die Kanaren fliegen

Auch die portugiesische Insel Madeira kann relativ problemlos bereist werden. Wen es in etwas exotischere Reiseländer zieht, kann auch Namibia, Uganda, die Seychellen, Mauritius oder die Karibikinseln Barbados, Kuba und St. Lucia buchen, da auch für diese Länder keine Reisewarnung des Auswärtigen Amts besteht.

Wo Urlaub trotz Corona aktuell möglich ist

Coronavirus: Diese Rechte haben Reisende

  • Was muss ich beachten, wenn ich trotz Corona eine Reise buche?

  • Kann ich auch eine Reise innerhalb Deutschlands kostenfrei stornieren?

  • Bekommt man das Geld für nicht stattfindende Veranstaltungen zurück?

Hier finden Sie Antworten auf diese und viele weitere Rechtsfragen rund um den Coronavirus.

 

ADAC/DPA, 14.12.2020, Foto: Weihnachtsurlaub © Carina One

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