Sommerurlaub kann kostenlos storniert werden

Verbraucherschutz: Uraub kostenlos storienieren bis August

Berlin- „Kann ich meinen Sommerurlaub kostenlos stornieren?“ – diese Frage stellen sich in der Corona-Krise viele Reiseveranstalter-Kunden. Ein Gutachten der Verbraucherzentrale kommt zu der Einschätzung: Das geht, unabhängig von der Reisewarnung.

 

Die Reisewarnung des Auswärtigen Amtes gilt bis zum 14. Juni, so zumindest der aktuelle Stand. Ob sie danach noch einmal verlängert wird, ist unklar. „Jeder kann seinen Beitrag leisten, dass wir Covid-19 erfolgreich bekämpfen und nach dem 14. Juni möglichst keine Reisewarnung mehr brauchen. Das kann aber niemand versprechen“, twitterte Außenminister Heiko Maas dazu.

 

Heikel daran ist: Die Sommerferien stehen praktisch vor der Tür, Ende Juni beginnen sie in den ersten Bundesländern. Viele Reisende sind verunsichert und fragen sich, was mit ihren gebuchten und schon angezahlten Auslandsreisen Ende Juni, im Juli oder August ist. Müssen sie der Forderung nachkommen und die Restzahlungen an die Veranstalter leisten? Die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) sagt: Nein.

 

Verbraucherzentrale: Sommerurlaub kann kostenlos storniert werden

Vielmehr könnten diese Reisen kostenlos storniert werden, zu dieser Einschätzung komme der Verband in seinem juristischen Gutachten, das berichtet die „Welt am Sonntag“. Demnach könne das Recht des Kunden, kostenlos vom Vertrag zurückzutreten, nicht nur für Reisen bis zum 14. Juni gelten.

 

Unabhängig von der weltweiten Reisewarnung der Bundesregierung könnten Verbraucher auch von gebuchten Pauschalurlauben kostenlos zurücktreten, die bis Ende August stattfinden sollten. „Es reicht eine erhebliche Wahrscheinlichkeit, dass eine erhebliche Beeinträchtigung eintritt“, schreibe der Rechtswissenschaftlers Klaus Tonner in seiner Stellungnahme, die der „Welt am Sonntag“ vorliegt.

Heiko Maas: „Einen normalen Urlaub wird es nicht geben“

Im Jahr 2002 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) bereits geurteilt, dass eine erhebliche Beeinträchtigung einer Reise bereits bestehe, wenn die Wahrscheinlichkeit des Eintreffens eines Wirbelsturms im Zielgebiet 1:4 beträgt. Und derzeit liege die Wahrscheinlichkeit für erhebliche Beeinträchtigungen wohl eher bei 1:1 als niedriger, schätzt Tonner.

 

Daraus schließe er: Die Voraussetzung der kostenlosen Stornierung seien gegeben – unabhängig von einer globalen Reisewarnung des Außen-ministeriums.

 

Tonner berief sich dahingehend auch auf die zahlreichen Äußerungen unter anderem von Außenminister Maas. „Einen normalen Urlaub wird es nicht geben“, sagte er beispielsweise mehrfach. Auch EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte zuletzt davon abgeraten, Sommerurlaub zu buchen: „Ich rate dazu, mit solchen Plänen noch zu warten. Für Juli und August kann derzeit niemand verlässliche Vorhersagen machen.“

 

Restzahlung vermeiden: Kunden müssen Reisevertrag kündigen

Viele Reiseveranstalter bestehen jedoch auf das Begleichen der Restzahlung für Reisen, die nach der (aktuellen) Warnung stattfinden. Nach Ansicht von Tonner müssten Kunden dieser Forderung aber nicht nachgeben. Voraussetzung dafür sei jedoch, dass sie vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Dann müsse der Veranstalter „bereits geleistete Anzahlungen innerhalb von 14 Tagen erstatten“. Er beruft sich hier auf das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB § 651 h).

 

Dass die Reiseveranstalter sich derzeit grundsätzlich auf die Reisewarnung der Bundesregierung berufen, kann auch Reiserechtsanwalt Paul Degott nicht nachvollziehen. Die Reisewarnung stelle kein „öffentlich-rechtliches Verbot“ dar, so Degott gegenüber dem reisereporter. Sie sei zwar ein starkes Indiz, doch am Ende eine Meinungsäußerung – „nicht Herr Maas entscheidet darüber, ob die Reisen stattfinden können oder nicht. Das hängt von den Gegebenheiten am Zielort ab“, sagt der Reiserechtsexperte.

Wann ist Urlaub an Europas beliebten Urlaubszielen möglich?

Fakt ist: Viele beliebte Urlaubsländer wie Spanien, Griechenland oder Italien wollen in der Hauptsaison erst einmal mit dem nationalen Tourismus beginnen. Spaniens Ministerpräsident Pedro Sánchez hatte zuletzt erwogen, die Grenzen erst im Herbst zu öffnen, berichtet „Soyde.com“.

 

Und sollten die Einreisesperren bestehen bleiben, Hotelzimmer nicht an Ausländer vermietet werden und das öffentliche Leben stark eingeschränkt bleiben, dann könnten Urlauber aufgrund der weiter bestehenden Umstände, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Reise führen, kostenlos vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, so das Gutachten des VZBV.

 

Dies gelte aber nur für Auslandsreisen, so der Verband. Für Trips in Deutschland bestehe das Recht zur kostenlosen Stornierung nur für den Zeitraum, für den die aktuellen Maßnahmen gelten, also etwa die Einreiseverbote bestimmter Bundesländer. Da sich die Entwicklung noch nicht absehen lasse, könne „eine für den Sommer gebuchte Reise zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht kostenlos storniert werden“.

 

Reisereporter/ Maike Geißer, 04.05.2020, Foto: Systembild: Sommerurlaub kann kostenlos storniert werden

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