Reisen im Winter- Winterurlaub oder eine Reise ins Ausland?

Bis mindestens Mitte Februar bleiben massive Reisebeschränkungen

Wellness – Wärme und Entspannung, ohne weit zu reisen

Berlin- Wellness liegt in diesem Jahr ziemlich im Trend. Da viele typsiche Sonnenziele im Winter nicht bereist werden können, entscheiden sich viele lieber dafür, eine Relax-Auszeit in der näheren Umgebung einzulegen.

 

Tipp: Schaut bevor ihr bucht am besten kurz auf der Homepage des Hotels nach, welche Regeln beim Wellnessbetrieb gerade zu beachten sind. Oft ist die maximale Personenzahl in den Saunen begrenzt und teilweise muss man sich auch vorher für eine bestimmte Uhrzeit eintragen. Um auf Nummer sicher zu gehen, könnt ihr natürlich auch beim Hotel anrufen.

 

Strandurlaub im Winter – Wohin reise ich am besten?

Für viele der typischen Sonnenziele im Winter gibt es leider aufgrund der Situation vor Ort momentan eine Reisewarnung. Dies betrifft beispielsweise Ägypten, die Vereinigten Arabischen Emirate oder die Dominikanische Republik.

 

  • Sonnige Mittelstreckenziele, für die es derzeit keine Reisewarnung gibt, sind zum Beispiel Zypern, die türkische Riviera und die türkische Ägäis.
  • Empfehlenswerte Langstreckenziele, in denen die touristische Einreise erlaubt ist und keine Reisewarnung vorliegt sind die Seychellen, Barbados oder die zu Kuba gehörende Halbinsel Varadero.

 

Tipp: Wenn es eine Reisewarnung für euer Reiseziel gibt, könnt ihr eine Pauschalreise immer kostenlos stornieren und das angezahlte Geld zurück bekommen.

 

Skiurlaub – Pistenspaß in den Alpen

Wenn ihr statt weißen Stränden lieber weiße Pisten sucht, seid ihr bei uns auch an der richtigen Adresse. Täglich durchforsten wir jede Menge Angebote, um die besten Deals für euren Ski-Urlaub zu finden.

 

Da bereits absehbar ist, dass es viele Winterurlauber in diesem Jahr verstärkt in die deutschen Skigebiete zieht, solltet ihr mit der Buchung lieber nicht zu lange warten.

Darf man innerhalb von Deutschland überhaupt noch reisen?

Reisen per se ist nicht verboten, aber nach wie vor ausdrücklich nicht erwünscht. Bund und Länder appellieren eindringlich an alle, während des Lockdowns „von nicht zwingend notwendigen Reisen im Inland und auch ins Ausland abzusehen“. Deshalb dürfen Übernachtungsangebote im Inland – also auch in Ferienwohnungen oder Gästehäusern – weiterhin „nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt“ werden. Die zunächst bis 31. Januar verhängten Maßnahmen wurden bis 14. Februar verlängert.

 

Wo allerdings die Corona-Infektionszahlen besonders hoch sind, wird der Radius, in dem sich Menschen um ihren Wohnort bewegen dürfen, auf 15 Kilometer eingeschränkt; maßgeblich ist dabei nicht die private Adresse, sondern die Gemeindegrenze des Heimatorts. Das gilt für Landkreise und Städte mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner. Ausnahmen gibt es nur, wenn ein triftiger Grund vorliegt, „tagestouristische Ausflüge“ gehören laut dem Beschluss von Bund und Ländern explizit nicht dazu. Die Einzelheiten der Umsetzung regeln die Bundesländer. So können in Bayern Regionen mit hohen Infektionszahlen nicht nur die Bewegungsfreiheit der eigenen Bewohner einschränken, sondern im Gegenzug auch Ausflügler aus anderen Kreisen aussperren. Davon machen beispielsweise die Landkreise Miesbach, Berchtesgadener Land, Regen und Passau Gebrauch.

 

dpa(psm, 25.01.2021, Foto: Winterurlaun © IStock

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