Reisen im Lockdown

Welche Regeln bestehen nun für den Urlaub im In- und Ausland?

Die Corona-Pandemie macht das Reisen weltweit beschwerlich. Wer dennoch reist, muss die Einreisebestimmungen und Regeln vor Ort kennen.

Berlin- Der Corona-Lockdown in Deutschland geht in eine weitere Verlängerung bis 18. April. Gereist werden soll nach wie vor nur, wenn es unbedingt notwendig ist. Die Balearen hingegen wurden am 14. März von der Liste der Risikogebiete gestrichen, Test und Quarantäne nach der Rückkehr waren dadurch zunächst nicht mehr erforderlich. Die heftige Debatte darüber hat nun zu einer allgemeinen Testpflicht für alle geführt, die nach Deutschland fliegen – egal aus welchem Land sie kommen. Worauf müssen sich Urlauber einstellen? Und wie sieht es mit Buchungen für die kommenden Monate aus?

Was bedeutet die angekündigte Testpflicht für Auslandsreisen?

Ist es in Ordnung, dass Deutsche in den Urlaub nach Mallorca fliegen, ohne Test und Quarantäne nach der Rückkehr, während Ferien in Deutschland unmöglich sind? Die Frage stellte sich wegen des Zusammenhangs zwischen Inzidenzwert und Reisewarnung: Fällt die Zahl der Ansteckungen pro Woche auf unter 50 je 100 000 Einwohner, so wie zuletzt auf den Balearen in Spanien, ist eine Region kein Risikogebiet mehr. Die Reisewarnung wird aufgehoben, Test und Quarantäne bei der Heimkehr waren nach bisheriger Regelung nicht mehr notwendig. Mit Blick auf den Buchungsboom für Mallorca hat die Bundesregierung nun Tests von Passagieren vor dem Heimflug verpflichtend gemacht. Und zwar nicht nur ab Palma, sondern generell bei Flügen aus dem Ausland.

Nun müssen alle Personen, die mit dem Flugzeug einreisen wollen, der Airline noch vor dem Start im Ausland einen negativen Corona-Test vorlegen – ansonsten dürfen sie nicht mitgenommen werden. Ausgenommen sind Kinder bis fünf Jahre sowie die Crews. Die Regelung ist seit 30. März in Kraft und zunächst bis zum 12. Mai 2021 befristet.

Das bedeutet auch eine leichtere Kontrolle von Ergebnissen. Denn während Einreisende aus Nicht-Risikogebieten bislang ganz ungetestet blieben, durften sich Heimkehrer aus Risikogebieten nach ihrer Rückkehr bis zu 48 Stunden Zeit lassen für ihren Test. Ob er tatsächlich gemacht wurde, ließ sich nur schwer nachvollziehen.

Warum Flugreisen – und wie müssen die Tests ablaufen?

Die neue Einreiseverordnung zielt konkret auf Flugpassagiere ab. Mit einer Testung bereits vor dem Abflug werde „die Wahrscheinlichkeit gesenkt, dass infizierte Personen reisen und andere während des Fluges anstecken können bzw. einen zusätzlichen Eintrag von SARS-CoV-2 Infektionen nach Deutschland verursachen“, hieß es im Entwurf des Gesundheitsministeriums. „Gerade während Flugreisen“ kämen Menschen „mit anderen Personen aus der ganzen Welt in Kontakt“. Diese träfen etwa innerhalb von Flughafengebäuden und in „teils auch beengten schlecht belüfteten Räumlichkeiten“ aufeinander. Grundsätzlich müssen Reisende die Testkosten selbst tragen – und sich im Falle eines positiven Ergebnisses nach den jeweils geltenden Vorschriften vor Ort selbstverantwortlich und ebenfalls auf eigene Kosten in Isolation begeben.

Gemacht werden können laut Bundesgesundheitsministerium PCR-Labortests oder Schnelltests mit bestimmten Mindestanforderungen bei zugelassenen Stellen. Die Bescheinigung darf man auf Papier oder in digitaler Form vorlegen, der Abstrich darf höchstens 48 Stunden vor der Einreise nach Deutschland genommen worden sein.

Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft gab vor Inkrafttreten zu Bedenken, nicht an allen Destinationen der Welt stünden ausreichende Testkapazitäten und Testinfrastrukturen zur Verfügung. Man habe der Regierung vorgeschlagen, das Problem könne ohne Abstriche beim Infektionsschutz gelöst werden, indem sich in Ausnahmefällen Reisende nach Ankunft in Deutschland sofort noch am Zielflughafen testen lassen. Damit könne verhindert werden, dass Reisende im Ausland stranden.

Zahlreiche Reiseanbieter und Fluglinien wollen ihren Kundinnen und Kunden eigene Test-Services anbieten. Nach der Ministerpräsidentenkonferenz vom 22. März hatten Fluggesellschaften bereits zugesagt, Mallorca-Urlauber noch vor ihrem Heimflug testen zu lassen. In Palma etwa teilte die Flughafengesellschaft Aena am 24. März mit, dass ein Testzentrum am Flughafen einsatzbereit sei. Angeboten werden dort PCR-Tests und Antigentests. Das Ergebnis der PCR-Tests, die etwa 70 Euro kosten, solle schon 30 Minuten bis eineinhalb Stunden später vorliegen.

Werden Auslandsreisen womöglich bald ganz verboten?

Auch weitere Einschränkungen wurden zuletzt diskutiert. Die Bundesregierung ließ prüfen, ob Reisen in beliebte Urlaubsgebiete im Ausland vorübergehend ganz unterbunden werden könnten.

Gegen solche Maßnahmen gibt es aber „erhebliche juristische Bedenken“, wie auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) einräumte. Ein pauschales Reiseverbot berührt Grundrechte und wäre schwer zu rechtfertigen angesichts der Tatsache, dass etwa auf Mallorca aktuell ein geringeres Infektionsrisiko besteht als in Deutschland: Staatliche Eingriffe müssen verhältnismäßig bleiben.

Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD) sagte am Donnerstag, es handle sich um „keine einfache Abwägung“. Nötig sei eine sehr sorgfältige Prüfung eines möglichen Verbots, zumal es „sehr wichtig“ sei, „dass die Dinge, die von uns auf den Weg gebracht werden, nachher auch umgesetzt werden können“. Eine Reaktivierung der weltweiten Reisewarnung des Auswärtigen Amts für Urlaubsreisen hält Maas nicht für sinnvoll: „Wir können nicht dauerhaft eine Reisewarnung für die ganze Welt aussprechen“. Das System der Reisehinweise solle Orientierung geben, doch „letztlich müssen die Menschen selber entscheiden, ob sie reisen, und wenn ja, wohin sie reisen“.

Am 29. März erklärte ein Regierungssprecher, eine über die aktuellen Bestimmungen „hinausgehende rechtliche Regelung“ sei „zum jetzigen Zeitpunkt nicht geplant“. Der von der Kanzlerin erteilter Prüfauftrag zur möglichen Unterbindung touristischer Reisen gelte derzeit formal als abgeschlossen. Es bleibt momentan also bei Maßnahmen, die das Reisen so erschweren, dass man lieber zu Hause bleibt – wie die allgemeine Testpflicht beim Heimflug.

Welche Auslandsreisen sind derzeit möglich?

 Abgesehen von den Baleareninseln und Regionen in Kroatien, die kein Risikogebiet mehr sind, gibt es in Europa derzeit kaum Urlaubsoptionen. Vielerorts gelten noch deutlich strengere Lockdown-Regeln. In Österreichmüssen Touristen in Quarantäne, in Frankreich gibt es Ausgangssperren. Dänemark lässt Ausländer ohne Wohnsitz im Land gar nicht einreisen. Auch viele Fernreiseziele sind nach wie vor nicht oder nur unter strikten Auflagen erreichbar. Was aktuell in welchem Land gilt, steht in den Reisehinweisen des Auswärtigen Amts.

Welche Bedeutung hat die Ausweisung als Virusvariantengebiet, Hochinzidenzgebiet oder Risikogebiet noch, wenn alle Flugheimkehrer getestet werden?

Schon vor der Testpflicht für alle Flugpassagiere gab es abgestufte Einreisebeschränkungen bei der Rückkehr nach Deutschland – vor allem, wenn es sich um Länder handelt, in denen hochansteckende Virusvarianten grassieren. Reisende aus Ländern, die von den Mutanten besonders betroffen sind, dürfen seit 30. Januar nicht mehr ins Land, die Liste wird laufend aktualisiert. Die Einreisesperre gilt nicht für deutsche Staatsbürger und Personen mit Aufenthaltsrecht in Deutschland: Sie dürfen heimkehren, fielen aber schon bisher unter verschärfte Testauflagen und mussten an der Grenze ein maximal 48 Stunden altes negatives Testergebnis vorweisen. Diese Einreisebeschränkungen betreffen jedoch neben den Luft- auch Land- und Seegrenzen. Kontrolliert wird an den Grenzübergängen und in Form von Stichproben im Rahmen der grenznahen Schleierfahndung: Autofahrer müssen damit rechnen, angehalten und aufgefordert zu werden, sich auszuweisen und ihr Testergebnis zu präsentieren.

Auch wenn man zuvor in einem Hochinzidenzgebiet war, also einem Staat, in dem der Inzidenzwert bei mehr als 200 liegt, muss der Test grundsätzlich bereits vor der Einreise erfolgen, und zwar ebenfalls unabhängig vom Beförderungsmittel. Die Liste der betroffenen Länder wird ebenfalls vom Robert-Koch-Institut veröffentlicht.

 

dpa/Süddeutsche, Foto: Systembild für Reisen © Istock

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