Osterausflugs-Verbot in Mecklenburg-Vorpommern aufgehoben

Oberverwaltungsgericht: Reisebeschränkungen für Einheimische über die Osterfeiertage außer Vollzug gesetzt

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Mecklenburg-Vorpommerns hat von der Landesregierung verordnete Reisebeschränkungen für Einheimische über die Osterfeiertage außer Vollzug gesetzt. Das teilte das Gericht am Donnerstag in einer Pressemitteilung mit. Die Landesregierung hatte angeordnet, dass zwischen Karfreitag und Ostermontag Tagesausflüge auf die Ostseeinseln, in die Gemeinden entlang der Ostseeküste, in die Stadt Waren an der Müritz sowie weitere Gemeinden wegen der Corona-Pandemie auch den Bürgern Mecklenburg-Vorpommerns untersagt sei. Ein Osterspaziergang an der Ostseeküste wäre demnach ausschließlich für die Einwohner der Küstengemeinden möglich gewesen.

 

Das Verbot sei nicht verhältnismäßig, befand das OVG. Trotz der außergewöhnlichen Gefahr durch das Coronavirus seien die Eingriffe in das Grundrecht auf Freiheit der Person nicht angemessen. Die Vorschrift verhindere nicht, dass sich große Bevölkerungsteile auf zum Teil vergleichsweise engem Raum aufhalten könnten. Dies aber war Absicht der Landesregierung.

 

Als Beispiel nannte das OVG die Stadt Rostock. An deren Strand im Stadtteil Warnemünde hätten sich trotz der Restriktionen für Tagesausflüge zahlreiche Rostocker treffen können. Da über die Ostertage keine auswärtigen Touristen nach Mecklenburg-Vorpommern kommen dürfen, sei voraussichtlich auch genügend Platz im Land, um den vorgeschriebenen Zwei-Meter-Abstand zu anderen Passanten zu halten und so das Infektionsrisiko zu mindern.

 

Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) sagte, die Landesregierung respektiere die Entscheidung des Gerichts und werde rechtlich nicht dagegen vorgehen. Dennoch appelliere sie weiterhin an die Einheimischen, Familienbesuche über Ostern genauso zu unterlassen wie Ausflüge zu touristischen „Hotspots“ wie die Insel Rügen oder die Ostseeküste. Sie vertraue auf die „Sorgsamkeit“ der Bürgerinnen und Bürger. Ziel sei es, die Zahl der Infektionen niedrig zu halten. Möglicherweise könne nach Ostern über eine Lockerung der Einschränkungen nachgedacht werden.

 

Ursprünglich wollte Schwesig Osterausflüge auf die häusliche Umgebung beschränken. Diese Regelung hatte die Landesregierung bereits vor der OVG-Entscheidung revidiert. Reisen nach Mecklenburg-Vorpommern bleiben für Auswärtige bis auf wenige Ausnahmen vorerst bis zum 19. April untersagt. Dies bestätigte das OVG in zwei weiteren Entscheidungen. Ein Jäger und zwei Zweitwohnungsbesitzer aus anderen Bundesländern hatten gegen das Einreise-Verbot geklagt.

 

AFP, 10.04.2020, Foto: Ostseeküste bei Zingst © Jürgen

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