Griechenland verlangt vor Einreise PCR- oder Schnelltest

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Verschärfte Einreiseregeln: Das ist für Griechenland-Urlauber jetzt wichtig

Athen. In Europa steigt die Zahl der Neuinfektionen. Wer Reisen unternimmt, muss die unterschiedlichen Regeln beachten. Zum Beispiel für Griechenland.

Griechenland verlangt wegen Corona einen negativen PCR-Test oder Schnelltest vor Reiseantritt. Dies gilt für alle Reisenden ab fünf Jahren, die ab Montag den 10.01.2022, 6.00 Uhr Ortszeit, in Griechenland ankommen – und zwar unabhängig davon, ob sie geimpft sind oder nicht.

Der negative PCR-Test darf zum Zeitpunkt der Ankunft höchstens 72 Stunden und der Schnelltest 24 Stunden alt sein. Diese Regelung gilt zunächst bis zum 24. Januar. Dies teilte am Sonntag die Behörde für die Zivile Luftfahrt und die Landesgrenzen mit. Vor Antritt der Reise müssen sich Reisende nach Griechenland zudem weiterhin anmelden .

In Griechenland waren die Zahlen der Neuinfektionen mit dem Coronavirus in den vergangenen Tagen rasant gestiegen. Täglich werden im Land mit knapp elf Millionen Einwohnern gut 35.000 Neuinfektionen registriert.

 

dpa/reise.eu.com, Foto: Urlauber, die sich nach Griechenland aufmachen, müssen sich vor Einreise anmelden und testen © IStock

Von Südtirol zurück nach Deutschland

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Einreise aus Italien – Italien gilt ab 1. Januar 2022 als Hochrisikogebiet

Bozen. Viele deutsche Familien genießen derzeit ihren Urlaub in Südtirol. Was man bei der Einreise nach Italien und bei der Rückreise nach Deutschland beachten muss, erfahren Sie hier:

  • Wer aus einem Hochrisikogebiet einreist und nicht vollständig geimpft oder genesen ist, muss für 10 Tage in Quarantäne und kann sich frühestens 5 Tage nach der Einreise mit einem negativen Test davon befreien.
  • Wer geimpft oder genesen ist, muss die deutsche Einreiseanmeldung ausfüllen und eine Bestätigung digital oder in ausgedruckter Form mitführen. Sie brauchen zudem einen Nachweis über die erfolgte Impfung oder Genesung. Sie müssen NICHT in Quarantäne.

Wenn Sie nach Italien Ein- oder Rückreisen möchten klicken Sie bitte hier.

Bundesweit einheitliche Einreiseregeln

Es gibt keine gesonderten Regeln in den einzelnen Bundesländern mehr. ACHTUNG: In den einzelnen Bundesländern können abweichende Regelungen zu den Zugangsvoraussetzungen für Gewerbebetriebe, Gastronomie, Hotellerie, Dienstleistungen usw. gelten. Bitte erkundigen Sie sich über die jeweils geltenden örtlichen Bestimmungen.

Bei Einreisen aus einem Hochinzidenzgebiet oder Virusvariantengebiet (inkl. Italien) muss man die Einreise nach Deutschland mittels des Online-Formulars registrieren. Die Anmeldung ist ab 3 Tagen vor Einreise möglich. Im Formular muss angeben werden, ob man geimpft, genesen oder getestet ist und den eventuellen Nachweis hochladen. Bei der Einreise aus einem Nicht-Risikogebiet. ist keine Online-Registrierung notwendig, allerdings gilt eine allgemeine Test- und Nachweispflicht für Geimpfte und Genesene bei der Einreise nach Deutschland.

Sollte es nicht möglich sein, die digitale Einreiseanmeldung auszufüllen, kann ausnahmsweise eine Ersatzmitteilung in Papierform ausgefüllt werden. Innerhalb von 24 Stunden nach der Einreise muss die Anmeldung über das Online-Formular nachgeholt werden. Alternativ muss das Papierformular an die darauf angegebene Postadresse verschickt werden. Das Formular kann auch beim Beförderer oder bei den Kontrollbehörden an der Grenze abgegeben werden.

Im Sinne der Coronavirus-Einreiseverordnung gelten folgende Definitionen:

  • geimpft: jeder, der den Impfzyklus vor mindestens 14 Tagen abgeschlossen hat (eine oder zwei Dosen je nach Art des Impfstoffs; jedoch nur eine Dosis für Personen, die bereits an Covid erkrankt waren);
  • genesen: jeder, der mindestens 28 Tage und höchstens 6 Monate zuvor positiv auf Covid 19 getestet wurde;
  • negativ getestet: jeder, der auf einen molekularen (PCR) oder antigenen Abstrich negativ getestet wurde (innerhalb der letzten 72 Stunden bei PCR; innerhalb der letzten 48 Stunden beim Antigentest); bei Einreisen aus Virusvariantengebieten darf der Antigentest bei Einreise nicht älter als 24 Stunden sein.

Der Nachweis, dass man geimpft, genesen oder negativ getestet ist, kann auch im Ausland erstellt werden (entsprechend den dort geltenden Vorschriften) und kann in Deutsch, Italienisch, Englisch, Französisch oder Spanisch verfasst sein.

Alle Personen über 12 Jahren, die nach Deutschland einreisen (aus allen Ländern, auch wenn sie nicht als Risikogebiete gelten) müssen eine Bescheinigung über erfolgte Impfung, Genesung oder negativem Abstrich vorlegen.

Einreise aus Hochrisiko- oder Virusvariantengebieten

Generell gilt eine Quarantänepflicht für Einreisende aus Hochrisiko- und Virusvariantengebieten.

Wer sich in den 10 Tagen vor der Einreise nach Deutschland nur in einem Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet aufgehalten hat, muss sich über das Online-Portal anmelden und sich unverzüglich nach Einreise in häusliche Quarantäne begeben.

Personen, die sich in den letzten 10 Tagen vor Einreise in einem Hochinzidenzgebiet aufgehalten haben, oder aus einem solchen einreisen, dürfen sich frühestens nach 5 Tagen Quarantäne „freitesten“.

Personen, die sich in den letzten 10 Tagen vor Einreise in einem Virusvariantengebiet aufgehalten haben, oder aus einem solchen einreisen, unterliegen einer verpflichtenden 14-tägigen Quarantäne.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes.

 

©Handelskammer Bozen/Reise.eu.com, Foto: Bozen im Winter © IStock