Osterausflugs-Verbot in Mecklenburg-Vorpommern aufgehoben

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Oberverwaltungsgericht: Reisebeschränkungen für Einheimische über die Osterfeiertage außer Vollzug gesetzt

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Mecklenburg-Vorpommerns hat von der Landesregierung verordnete Reisebeschränkungen für Einheimische über die Osterfeiertage außer Vollzug gesetzt. Das teilte das Gericht am Donnerstag in einer Pressemitteilung mit. Die Landesregierung hatte angeordnet, dass zwischen Karfreitag und Ostermontag Tagesausflüge auf die Ostseeinseln, in die Gemeinden entlang der Ostseeküste, in die Stadt Waren an der Müritz sowie weitere Gemeinden wegen der Corona-Pandemie auch den Bürgern Mecklenburg-Vorpommerns untersagt sei. Ein Osterspaziergang an der Ostseeküste wäre demnach ausschließlich für die Einwohner der Küstengemeinden möglich gewesen.

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