Gutscheinlösung Archive - Reisenachrichten & Reisenews aus aller Welt https://reise.eu.com/Reise,News,Urlaub,Tourismus/gutscheinloesung/ Aktuelle Touristik News und Reportagen Fri, 10 Jul 2020 13:03:59 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.7.2 https://reise.eu.com/wp-content/uploads/2019/12/cropped-Reise-32x32.jpg Gutscheinlösung Archive - Reisenachrichten & Reisenews aus aller Welt https://reise.eu.com/Reise,News,Urlaub,Tourismus/gutscheinloesung/ 32 32 170810512 Mehr Hilfen für die Reisebranche https://reise.eu.com/mehr-hilfen-fuer-die-reisebranche/ https://reise.eu.com/mehr-hilfen-fuer-die-reisebranche/#respond Sun, 05 Jul 2020 13:06:13 +0000 https://reise.eu.com/?p=1254 Bund kommt für Provisionen der Reisebranchen auf Berlin- Um die Folgen der Pandemie für die Reisebranche abzufedern, hat der Bundestag die freiwillige Gutscheinlösung beschlossen. Darüber hinaus gewährt die Bundesregierung Überbrückungshilfen, die sich zurzeit in der Umsetzung befinden. Dazu erklären der Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Carsten Linnemann und der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Tourismus der Fraktion Paul …

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Bund kommt für Provisionen der Reisebranchen auf

Berlin- Um die Folgen der Pandemie für die Reisebranche abzufedern, hat der Bundestag die freiwillige Gutscheinlösung beschlossen. Darüber hinaus gewährt die Bundesregierung Überbrückungshilfen, die sich zurzeit in der Umsetzung befinden. Dazu erklären der Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Carsten Linnemann und der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Tourismus der Fraktion Paul Lehrieder:

 

„Die Bundesregierung hat die Eckpunkte des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen beschlossen. Wir freuen uns, dass die besonderen Gegebenheiten der Reisebüros besondere Beachtung gefunden haben. Denn Reisebüros haben die spezielle Situation, dass sie keinen Anspruch auf Provisionen haben, wenn die über sie gebuchte Reise wegen Corona nicht durchgeführt wird. Damit fehlt ihnen seit mehr als drei Monaten ihre Existenzgrundlage, obwohl sie die zu Grunde liegende Arbeit erbracht haben. Dieses Problem wird nun endlich angegangen. Reisebüros können nun die gesamten Provisionen als förderfähige Fixkosten ansetzen, nicht nur die bereits zurückgezahlten.

 

Die so erfolgte Berücksichtigung der Provisionen als Ertragsausfall bei den Überbrückungshilfen ist deshalb richtig und eine wichtige Unterstützung für die gebeutelte Branche.“

 

CDU/CSU – Bundestagsfraktion, 05.07.2020, Foto:  Mehr Hilfen für die Reisebranche © Julita

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DER Touristik belohnt Kunden https://reise.eu.com/der-touristik-belohnt-kunden/ https://reise.eu.com/der-touristik-belohnt-kunden/#respond Tue, 14 Apr 2020 16:16:20 +0000 https://reise.eu.com/?p=809 Wer seine Reise nachholt, profitiert doppelt Köln/Frankfurt- Die DER Touristik Deutschland verzinst die Anzahlungen ihrer Kunden. Wer infolge der internationalen Reisewarnung des Auswärtigen Amtes seine bei den DER Touristik-Veranstaltern Dertour, ITS, Jahn Reisen, Meiers Weltreisen, ADAC Reisen und Travelix gebuchte Reise nicht antreten konnte und später reisen möchte, der bekommt zu seinem Reisepreis ein Guthaben …

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Wer seine Reise nachholt, profitiert doppelt

Köln/Frankfurt- Die DER Touristik Deutschland verzinst die Anzahlungen ihrer Kunden. Wer infolge der internationalen Reisewarnung des Auswärtigen Amtes seine bei den DER Touristik-Veranstaltern Dertour, ITS, Jahn Reisen, Meiers Weltreisen, ADAC Reisen und Travelix gebuchte Reise nicht antreten konnte und später reisen möchte, der bekommt zu seinem Reisepreis ein Guthaben von 50 Euro für die nächste Reise dazu. Möglich wird dies durch einen Gutschein in Höhe der geleisteten Kundenzahlung, die das Reiseunternehmen bei Reiseabsagen infolge der Corona-Pandemie anbietet. Für diesen Gutschein können sich die DER Touristik-Kunden frei entscheiden, wenn sie ihren geplatzten Traumurlaub nachholen möchten. Für die Einlösung haben die DER Touristik-Kunden bis Ende 2021 Zeit. Wird ein Gutschein bis dahin nicht eingelöst, so erhält der Kunde seinen bereits bezahlten Reisepreis zurück.

 

Die DER Touristik verbindet ihr neues Gutschein-Angebot mit einem Leistungsversprechen: „Egal, wie sich unsere Kunden entscheiden, sie sind bei uns auf der sicheren Seite. Das stellen wir mit der Wahlmöglichkeit für unsere Kunden unter Beweis.“ Mit dem neuen Wahlrecht können sich die Kunden der Veranstaltermarken Dertour, ITS, Jahn Reisen, Meiers Weltreisen, ADAC Reisen und Travelix frei für einen Reisegutschein oder für die Rückzahlung ihrer bereits geleisteten Zahlung entscheiden.

 

Die DER Touristik gibt ihren Kunden mit diesem Schritt jetzt Sicherheit. Der von der Bundesregierung befürwortete Ersatz „Gutschein statt Rückzahlung“ war bis zum 9. April 2020 nicht von der EU-Kommission genehmigt worden. Die DER Touristik versteht, dass dies viele Veranstalterkunden verunsichert und verärgert. Die DER Touristik hält sich selbstverständlich stets an das geltende Recht und schafft deshalb angesichts der offenen politischen Diskussion um die Einführung von Gutscheinen, jetzt Klarheit und überlässt ihren Kunden die freie Wahl.

 

Einen Ausgleich für die gebuchte Reise in Form der Rückerstattung oder eines Gutscheins über den Reisepreis plus 50 Euro Bonus für die nächste Buchung bietet die DER Touristik auf der Grundlage des aktuellen Rechts all jenen Kunden an, deren Reise infolge der bis 30. April 2020 verhängten internationalen Reisewarnung von der DER Touristik abgesagt werden musste.

 

Die DER Touristik wirbt aktiv für die Entscheidung für einen Reisegutschein. „Das Beste, was Reisebegeisterte machen können, ist, ihren Urlaub später nachzuholen. Das ist eine wirkungsvolle Hilfe für alle Menschen in den Urlaubsländern, welche die Traumreisen all die Jahrzehnte überhaupt erst ermöglicht haben. Die Corona-Pandemie trifft die Reiseleitungen, die Bediensteten in Hotels und Restaurants, aber auch die Fahrer und Händler vor Ort besonders hart. Den nächsten Urlaub zu planen und nicht zu stornieren, das ist Hilfe, die ankommt“, formuliert die DER Touristik ihren Appell.

 

Hintergrund

Zur DER Touristik Deutschland gehören die Reiseveranstalter Dertour, ITS, Jahn Reisen, Meiers Weltreisen, ADAC Reisen und Travelix. Sie bieten Baustein-, Fern- und Pauschalreisen in 179 Ländern der Welt an, darunter Badeurlaub, Familienferien, Städtetrips, Flussreisen, Hochseekreuzfahrten, Reisen zu Sportevents und vieles mehr. Die DER Touristik Deutschland ist Teil der DER Touristik Group.

 

Die DER Touristik Group mit Sitz in Köln zählt zu den führenden Reisekonzernen in Europa. Unter ihr Dach gehören über 130 Firmen, ihr Gesamtumsatz lag 2018 bei 6,7 Milliarden Euro. Die DER Touristik Group ist die Reisesparte der REWE Group. Sie beschäftigt 10.900 Mitarbeiter in 16 europäischen Ländern. Jährlich verreisen 9,9 Millionen Gäste mit einem ihrer Reiseveranstalter oder Spezialisten. Dazu zählen Marken wie Dertour und ITS in Deutschland, Kuoni und Helvetic Tours in der Schweiz, Exim Tours und Kartago Tours in Osteuropa, Apollo in Skandinavien sowie Kuoni in Großbritannien und Frankreich. Hinzu kommen rund 2.800 Reisebüros – darunter der deutsche Marktführer DER Reisebüro – und der Onlinevertrieb. Zur DER Touristik Group zählen fünf Hotelmarken, eine Fluglinie und Zielgebietsagenturen mit 61 Büros in 26 touristischen Destinationen. Weitere Informationen unter www.dertouristik.com.

 

DER Touristik, 14.04.2020, Foto: DER Touristik belohnt Kunden

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Beschluss für eine Gutscheinlösung im Tourismus https://reise.eu.com/beschluss-fuer-eine-gutscheinloesung-im-tourismus/ https://reise.eu.com/beschluss-fuer-eine-gutscheinloesung-im-tourismus/#respond Thu, 02 Apr 2020 19:11:52 +0000 https://reise.eu.com/?p=766 Beschluss für eine Gutscheinlösung bei Pauschalreisen, Flugtickets und Freizeitveranstaltungen 1. Pauschalreisen und Flugtickets: Die zuständigen Ressorts sollen an die Kommission mit dem dringenden Anliegen einer kurzfristig praktikablen Gutscheinlösung herantreten. In einem Brief soll die Kommission im Namen der Bundesregierung aufgefordert werden, unverzüglich zu handeln und für eine einheitliche europäische Regelung zu sorgen.   a. Pauschalreisen …

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Beschluss für eine Gutscheinlösung bei Pauschalreisen, Flugtickets und Freizeitveranstaltungen

1. Pauschalreisen und Flugtickets:
Die zuständigen Ressorts sollen an die Kommission mit dem dringenden Anliegen einer kurzfristig praktikablen Gutscheinlösung herantreten. In einem Brief soll die Kommission im Namen der Bundesregierung aufgefordert werden, unverzüglich zu handeln und für eine einheitliche europäische Regelung zu sorgen.

 

a. Pauschalreisen
BMJV, BMWi und BMF richten das Schreiben über den zuständigen Kommissar der DG Just Reynders an die Kommission. Die Regelung soll die Möglichkeit der Reiseveranstaltenden vorsehen, den Buchenden bei Pandemie-bedingten Absagen von vor dem 08.03.2020 gebuchten Reisen anstelle der binnen 14 Tagen fälligen Erstattung einen Gutschein zu geben, der folgende Bedingungen erfüllen soll:

 

  • Insolvenzabsicherung, ggf. staatliche Rückversicherung
  • Härtefallklausel für Fälle, in denen für den Buchenden der Gutschein unzumutbar ist
  • Gültigkeit des Gutscheins: 31.12.2021 – ist der Gutschein bis zu diesem Zeitpunkt nicht eingelöst, ist der Wert zu erstatten

 

b. Flugtickets
BMVI, BMWi und BMJV richten das Schreiben über die zuständige Kommissarin der DG Move Valean an die Kommission. Die Regelung soll den Airlines bereits kurzfristig (denkbar über eine normkonkretisierende Verwaltungsvorschrift im Form einer Auslegungshilfe), aber auch mittelfristig durch Anpassung der Fluggastrechteverordnung die Möglichkeit geben, den Buchenden bei Pandemie-bedingten Absagen von vor dem 08.03.2020 gebuchten Flügen anstelle der binnen 7 Tagen fälligen Erstattung einen Gutschein zu geben, der folgende Bedingungen erfüllen soll:

 

  • Härtefallregelung
  • Gültigkeit bis 31.12.2021 – ist der Gutschein bis zu diesem Zeitpunkt nicht eingelöst, ist der Wert zu erstatten.

 

2. Kultur-, Wissenschafts-, Sport- oder sonstige Freizeitveranstaltungen
BMJV soll dem dringenden Wunsch von BKM, BMI und BMBF entsprechend eine Formulierungshilfe für einen Fraktionsentwurf vorbereiten. Diese Formulierungshilfe soll in das Kabinett vom 8. April 2020 eingebracht werden.

 

Für den Fall der Pandemie-bedingten Absage von Veranstaltungen soll der Veranstaltende für vor dem 8. März erworbenen Tickets der Inhaberin oder dem Inhaber anstelle einer Erstattung einen Gutschein geben dürfen. Die Regelung soll eine Härtefallklausel enthalten. Der Gutschein soll bis zum 31.12.2021 befristet sein. Ist der Gutschein bis dahin nicht eingelöst, ist der Preis des Tickets zu er-statten.

 

II. Erläuterung

Ausgangslage:
Aufgrund der weltweiten Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus und der damit verbundenen Reise- und Kontaktbeschränkungen auf nationaler und internationaler Ebene ist der Tourismus und sonstige Flugverkehr in Deutschland, Europa und der Welt nahezu vollständig zum Erliegen gekommen. Auch das bisherige kulturelle und soziale Leben hat sich drastisch verändert: Pandemiebedingt können musikalische und andere kulturelle, wissenschaftliche und sportliche Veranstaltungen nicht mehr stattfinden.

 

Die Reiseveranstaltenden und Airlines sind bei der pandemiebedingten Absage von Flügen und Pauschalreisen regelmäßig verpflichtet, erhaltene Vorauszahlungen zu erstatten. Auch bei den sonstigen Veranstaltungen stellt sich die Problematik massenhafter Erstattungsansprüche. Vor dem Hintergrund zahlloser Stornierungen und Absagen ist für alle Bereiche jedoch die Gefahr erheblicher Liquiditätsengpässe verbunden, die in vielen Fällen zu einer Gefährdung des wirtschaftlichen Fortbestandes der Unternehmen und Institutionen führen kann. Insolvenzen drohen. Reiseveranstalter, Airlines und sonstige Veranstalter würden zur Vermeidung dieser Folgen den Kundinnen und Kunden gerne Gutscheine übergeben, sehen sich aber durch die geltenden gesetzlichen Bestimmungen daran gehindert.
Für alle Bereiche könnte eine Gutscheinlösung eine existentielle Hilfe sein.

 

Lösung:
Die Ressorts schlagen vor, den Betroffenen diese Möglichkeit zu eröffnen. Dazu ist ein differenziertes Maßnahmenbündel erforderlich, weil die Erstattungspflichten verschiedene Rechtsgrundlagen haben:

 

Im Pauschalreiserecht ist die Erstattungspflicht aufgrund der Vorgaben der Pauschalreiserichtlinie spezialgesetzlich geregelt. Reiseveranstaltende sind verpflichtet, die erhaltenen Vorauszahlungen unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen, zu erstatten. Hier soll eine gesetzliche Abhilferegelung im Einklang mit den europarechtlichen Vorgaben gefunden werden. Es ist möglich, dass die EU eine Lockerung der aktuellen Regelungen kurzfristig beschließt und so den Weg frei macht für eine nationale Regelung, die Gutscheinlösungen zulässt.

 

Für Flugtickets ergibt sich der Erstattungsanspruch aus der unmittelbar geltenden Fluggastrechteverordnung (Nr. 261/2004): Er ist binnen 7 Tagen in bar zu erfüllen und darf mit Zustimmung des Fluggastes durch einen Gutschein ersetzt werden. Hier können nur europäische Auslegungsregelungen und Rechtsänderungen zu einer temporären Aussetzung des Zustimmungserfordernisses führen, worauf die Bundesregierung gegenüber KOM hinwirken sollte.

 

Für die Veranstaltenden von Kultur-, Wissenschafts-, Sport-, oder sonstige Freizeitveranstaltungen ergibt sich die Erstattungspflicht aus den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Hier kann mit einer gesetzlichen Regelung im nationalen Recht Abhilfe geschaffen werden. Die für die Themenfelder dieser Veranstaltungen zuständigen Ressorts BKM, BMBF und BMI haben BMJV ersucht, eine solche Regelung zu entwickeln, damit sie für sie Grundlage ihrer Unterstützung und Begleitung für die Veranstalter wird.

 

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, 02.04.2020, Foto: Systembild für  Beschluss für eine Gutscheinlösung im Tourismus

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